Für Transparenz & Gegenseitige Verantwortung

Möchten Sie ein Ereignis melden?

Haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht und möchten diese melden? Dann können Sie dies hier anonym tun. Diese Plattform steht allen Mitarbeitenden, aber auch ehemaligen Mitarbeitenden und Bewerbenden als anonyme Meldeplattform für bußgeldbewehrte oder strafrechtlich relevante Vorfälle zur Verfügung.

Wozu dient diese Plattform?
Es ist uns besonders wichtig, dass sich alle Menschen, die bei und mit uns arbeiten, gut aufgehoben fühlen. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen wir dies sehr ernst und gehen der Sache nach. Daher können Sie hier begründete Verdachtsmomente, Kenntnisse über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unethisches Verhalten oder Verstöße gegen unsere internen Richtlinien zu melden.

Möchten Sie Ihre Kontaktdaten angeben oder vollständig anonym bleiben? Beides ist möglich – Sie haben die Wahl! Alle Meldungen werden von uns geschützt und streng vertraulich behandelt.

Ich habe ein Personalthema, kann ich das melden?
Personalangelegenheiten können Sie auf dieser Plattform nicht melden. Wenn Ihr Anliegen ein Personalthema betrifft, sollten Sie es mit Ihrer direkten Führungskraft, der Personalabteilung oder der Geschäftsführung besprechen. Zögern Sie nicht, das Gespräch zu suchen, wenn Sie ein Problem haben, bei dem sie Sie unterstützen können!

Sie wollen mehr erfahren?

Häufig gestellte Fragen

Jede Person, die im beruflichen Kontext von Gesetzesverstößen oder Missständen erfährt, kann eine Meldung abgeben. Dazu gehören Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartner.

Meldungen können Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien betreffen, z. B. Korruption, Betrug, Umweltverstöße, Datenschutzverletzungen oder Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen.

Ja, Sie können Ihre Meldung anonym abgeben. Falls Sie Ihren Namen angeben, wird Ihre Identität gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

Nach Eingang der Meldung wird diese von einer unabhängigen Stelle geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Informationen eingeholt, bevor Maßnahmen ergriffen werden.

Abhängig von der Schwere des Verstoßes kann es zu internen Untersuchungen, rechtlichen Schritten oder behördlichen Maßnahmen kommen.

Ja, das Hinweisgeberschutzgesetz stellt sicher, dass keine Repressalien gegen Hinweisgeber ergriffen werden dürfen. Kündigungen, Abmahnungen oder andere Sanktionen sind unzulässig.

Ja, Sie können Ihre Meldung später ergänzen oder zurückziehen. Falls Sie anonym bleiben, beachten Sie bitte, dass wir keine direkte Rückfrage an Sie stellen können.

Ja, Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von maximal drei Monaten werden Sie über den Stand der Bearbeitung informiert, soweit dies rechtlich möglich ist.

Ja, neben dem internen Hinweisgeberformular können Sie sich auch an externe Meldestellen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder das Bundesamt für Justiz wenden.

Sollte sich ein Verdacht nicht bestätigen, entstehen für Sie als Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen, sofern die Meldung in gutem Glauben erfolgt ist.

Hinweisgeber-Portal